Informationen zu den Ferienterminen sind der Ferienordnung zu entnehmen.
Wir weisen Sie freundlich darauf hin, dass eine Unterrichtsbefreiung außerhalb dieser Zeiten nur in begründeten Fällen, mit schriftlichem Antrag an die Schulleitung, möglich ist.
Aus gegebenem Anlass teilen wir Ihnen auch noch einmal mit, dass Befreiungen aufgrund vorzeitiger oder verlängerter Urlaubsfahrten grundsätzlich nicht genehmigt werden dürfen.